Gaben, Spenden und Vermächtnisse
Dem Verein helfen
Der Verein lebt von den Beiträgen seiner Mitglieder, von Gaben und von Spenden.
„Ut in omnibus glorificetur Deus.“
Regel des heiligen Benedikt, Kapitel 57
Auf daß in allem Gott verherrlicht werde.
Die Feier der Liturgie braucht Brot und Wein, Kerzen, Altarwäsche und Paramente und das Kommen der Priester. Die Kapellen bedürfen beständiger Pflege; das Haus Saint-Michel will unterhalten sein; wer am Altar dient, muss ausgebildet werden. Die empfangenen Spenden dienen diesen Bedürfnissen.
Geben
- Per Scheck, ausgestellt auf „Association cultuelle Abbatia Sancti Petri de Curte“, gesandt an die Abbaye Saint-Pierre, 15 chemin de l’Abbaye, 82600 Mas-Grenier, Frankreich.
- Per Überweisung: Die Bankverbindung wird auf Anfrage an ac@abbayesaintpierre.org zugesandt.
- Bei der Kollekte während der Gottesdienste.
- Durch Vermächtnis oder Schenkung: Der Verein kann aufgrund seines religiösen Zwecks Zuwendungen empfangen. Es empfiehlt sich, darüber mit dem Notar zu sprechen und uns zu schreiben.
Steuerbescheinigung (Frankreich)
Spenden an den Verein für seinen religiösen Zweck können eine französische Steuerbescheinigung begründen; sie wird auf Wunsch zugesandt, wenn die Spende namentlich erfolgt. Wer in Frankreich einkommensteuerpflichtig ist, erhält eine Steuerermäßigung von 66 % des Betrags, bis zu 20 % des steuerpflichtigen Einkommens; ein Überschuss kann auf die folgenden fünf Jahre vorgetragen werden (Artikel 200 des französischen Steuergesetzbuchs). Dies betrifft nur die französische Besteuerung.
Der Kostenbeitrag für einen Aufenthalt im Haus Saint-Michel ist keine Spende und begründet keine Bescheinigung; ebenso wenig anonyme Gaben, etwa bei der Kollekte.
Zeit schenken
Den Altar schmücken, die Wäsche pflegen, die Sakristei versehen, bei der Messe dienen, singen, die Exerzitanten empfangen: Wer das kann, ist eingeladen zu schreiben.