Abbatia
Sancti Petri
de Curte

Gaben, Spenden und Vermächtnisse

Dem Verein helfen

Der Verein lebt von den Beiträgen seiner Mitglieder, von Gaben und von Spenden.

„Ut in omnibus glorificetur Deus.“
Auf daß in allem Gott verherrlicht werde.

Regel des heiligen Benedikt, Kapitel 57

Die Feier der Liturgie braucht Brot und Wein, Kerzen, Altarwäsche und Paramente und das Kommen der Priester. Die Kapellen bedürfen beständiger Pflege; das Haus Saint-Michel will unterhalten sein; wer am Altar dient, muss ausgebildet werden. Die empfangenen Spenden dienen diesen Bedürfnissen.

Geben

Steuerbescheinigung (Frankreich)

Spenden an den Verein für seinen religiösen Zweck können eine französische Steuerbescheinigung begründen; sie wird auf Wunsch zugesandt, wenn die Spende namentlich erfolgt. Wer in Frankreich einkommensteuerpflichtig ist, erhält eine Steuerermäßigung von 66 % des Betrags, bis zu 20 % des steuerpflichtigen Einkommens; ein Überschuss kann auf die folgenden fünf Jahre vorgetragen werden (Artikel 200 des französischen Steuergesetzbuchs). Dies betrifft nur die französische Besteuerung.

Der Kostenbeitrag für einen Aufenthalt im Haus Saint-Michel ist keine Spende und begründet keine Bescheinigung; ebenso wenig anonyme Gaben, etwa bei der Kollekte.

Zeit schenken

Den Altar schmücken, die Wäsche pflegen, die Sakristei versehen, bei der Messe dienen, singen, die Exerzitanten empfangen: Wer das kann, ist eingeladen zu schreiben.