Die Regel des heiligen Benedikt und ihre Kommentatoren, die Unterweisungen Cassians und die Worte der Wüstenväter: Latein und Übersetzung nebeneinander, Zeile für Zeile. Alle Texte sind aus gemeinfreien Ausgaben vor 1962 neu abgeschrieben; wo noch keine alte Übersetzung geprüft ist, steht das Latein allein.
Titelblatt der Solitudo sive Vitae Patrum eremicolarum, Kupferstich von Jan Sadeler nach Maerten de Vos, 1594. Bildquelle — Gemeinfrei
Jeder Text wird abgeschrieben und vor der Freigabe mit der gedruckten Ausgabe verglichen. Veröffentlicht werden nur freigegebene Texte; die übrigen sind als „in Vorbereitung“ gekennzeichnet. Ein Fehler? Schreiben Sie uns mit der Stellenangabe.
Lateinischer Text: Ausgabe von Hunter Blair, The Rule of St. Benedict, Fort Augustus 1906, ohne die Bibelverweise in eckigen Klammern und die Anmerkungen des Herausgebers. Übliche Verszählung. · Übersetzung von P. Pius Bihlmeyer OSB († 1931), Bibliothek der Kirchenväter, 1914.
Kommentar zur Regel Dom Edmond Martène, Mauriner (1690)
Dom Edmond Martène OSB, Kongregation von Saint-Maur († 1739), Commentarius in Regulam S. P. Benedicti, Paris 1690; Text nach dem Nachdruck in Mignes Patrologia Latina, Bd. 66, Paris 1859. Lateinisch. Schrittweise Veröffentlichung: Nur die an den Scans geprüften Kapitel werden gegeben. Eine geprüfte Übersetzung wird derzeit nicht angeboten.
Der Kommentar steht unter jedem Vers, auf den Seiten der Regel: Prolog
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Kommentar zur Regel Dom Paul Delatte, Abt von Solesmes (1913)
Dom Paul Delatte OSB, Abt von Solesmes († 1937), Commentaire sur la Règle de saint Benoît, Paris, Plon-Nourrit 1913 (Seitenzählung von 1913; Text der durchgesehenen Nachdrucke nach den Digitalisaten der University of Toronto). Französisch.
Der Kommentar steht unter jedem Vers, auf den Seiten der Regel: Prolog
Johannes Cassianus, Von den Einrichtungen der Klöster
Lateinischer Text: De institutis coenobiorum, hg. von M. Petschenig, Corpus scriptorum ecclesiasticorum Latinorum 17, Wien 1888, an den Scans überprüft; ohne kritischen Apparat. · Übersetzung von Antonius Abt († 1895), Sämmtliche Schriften des ehrwürdigen Johannes Cassianus, Bd. 1, Bibliothek der Kirchenväter, Kempten, 1879 (Text nach bkv.unifr.ch). Abt übersetzt die Vorrede und die Kapitel X und XI des ersten Buches nicht.
Lateinischer Text: Conlationes XXIIII, hg. von M. Petschenig, Corpus scriptorum ecclesiasticorum Latinorum 13, Wien 1886, an den Scans überprüft; ohne kritischen Apparat. · Übersetzung von Karl Kohlhund († 1883), Sämmtliche Schriften des ehrwürdigen Johannes Cassianus, Bibliothek der Kirchenväter, Kempten, Kösel, 1879.
Lateinischer Text: Verba seniorum, Buch V der Vitae Patrum, aus dem Griechischen übersetzt von Pelagius, Diakon der römischen Kirche, in der Ausgabe von H. Rosweyde, nachgedruckt in Mignes Patrologia Latina, Bd. 73 (Nachdruck 1879), Sp. 855–988, an den Scans überprüft; ohne die Anmerkungen und Verweise des Herausgebers. · Übersetzung von Franz Sales Handwercher († 1853), Leben und Thaten der heiligen Altväter in der ägiptischen Wüste, Bd. 3–5, Regensburg, Manz, 1841–1843 (Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek). Überschriften, Vorreden und Anmerkungen des Übersetzers sind nicht wiedergegeben. Eine Zufallsstichprobe von 10 % der Sprüche wurde Wort für Wort an den Scans geprüft (5,4 Fehler pro 1 000 Wörter vor der Korrektur; die gefundenen Fehler sind behoben). Danach wurden die Büchlein 11–18 vollständig Wort für Wort an den Scans korrigiert, die Büchlein 1–10 nach einer gezielten Fehlersuche; eine neue Zufallsstichprobe von 30 Sprüchen aus den Büchlein 11–18 ergab 0,6 Fehler pro 1 000 Wörter (behoben).